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Neuwagengarantie
Ihr
Neufahrzeug (egal, wo Sie es gekauft haben) unterliegt
in den ersten 24 Monaten der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
des Herstellers.
Gerne
übernehmen wir für Sie die Abwicklung im
Schadensfall.
Wichtige
Hinweise zur Gruppenfreistellungsverordnung finden
Sie HIER
(externer Link).
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