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Neuwagengarantie
 

Neuwagengarantie

Ihr Neufahrzeug (egal, wo Sie es gekauft haben) unterliegt in den ersten 24 Monaten der gesetzlichen Gewährleistungspflicht des Herstellers.

Gerne übernehmen wir für Sie die Abwicklung im Schadensfall.

Wichtige Hinweise zur Gruppenfreistellungsverordnung finden Sie HIER (externer Link).



...wir wickeln für Sie ab!

+49 (0) 70 62 / 67 47 111
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