Allgemeine
Geschäftsbedingungen GmbH Stand
1.9.2009
1.
Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen
der GmbH, Auensteinerstr. 32, 74360 Ilsfeld, im folgenden genannt, gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde,
unter dem Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Kunden für alle Lieferungen,
Leistungen und Bezüge der .
Nachrangig zu unseren Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen
geltend im grenzüberschreitenden Verkehr die INCOTERMS
der internationalen Handelskammer Paris in der zuletzt gültigen
Fassung.
1.2
Die Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie die unter Zugrundelegung
dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge unterliegen
deutschem Recht wie unter Inländern anwendbar.
1.3
Soweit einzelne der nachstehenden Bestimmungen gegenüber
Vertragspartnern, die nicht Unternehmer, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind, unwirksam sein sollten, so bleibt
ihre Wirksamkeit gegenüber kaufmännischen Kunden
im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB hiervon unberührt.
1.4
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
wird - insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer, einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen geschlossen wird - Heilbronn als Gerichtsstand
vereinbart. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- Wechsel-
oder Scheckprozess.
2.
Zustandekommen des Vertrages
2.1
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend.
Technische Angaben, Abbildungen des Liefergegenstandes in
Angeboten, Prospekten oder sonstigen Informationsunterlagen
stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
2.2
Die Annahme von Aufträgen durch erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Absendung
der bestellten Ware.
2.3.
Wir behalten uns Änderungen, insbesondere Verbesserungen
der bestellten Ware vor, wenn diese aufgrund behördlicher
Auflagen, aus technischem Gründen und/oder aus Gründen
des Verbraucherschutzes notwendig oder zur Rationalisierung
von Fertigungsverfahren zweckmäßig sind, sofern
die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.
3. Preise
3.1
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten unsere Preise ab Lager. Die in unseren Preislisten
aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lager, sofern keine anderen
Angaben gemacht wurden.
3.2 behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer
vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise
entsprechend den aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen
eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt
die eingetretene Erhöhung mehr als 5%, so hat der Besteller
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich als Preise ohne Versandkosten.
Die Versandkosten sind, soweit keine entgegenstehende Vereinbarung
getroffen wird, von den Bestellern gesondert zu entrichten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Rechnungen von für Waren sind immer sofort mit Erhalt der Ware durch
Barzahlung oder durch Zahlung auf ein Geschäftskonto
von auszugleichen. Der Versand der Ware an den Sitz des Bestellers
erfolgt nur per Nachnahme oder Vorkasse. Die Zahlung hat immer
in der Währung zu erfolgen, die in Rechnung angeben ist.
Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem über
den Betrag verfügen kann. Die Zahlungen werden jeweils
auf die älteste Schuld verrechnet. Voraus- und Akontozahlungen
werden nicht verzinst. Schecks werden nur zahlungshalber und
unter den im Handelsverkehr üblichen Vorbehalten angenommen.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann nur
zahlungshalber unter den im Handelsverkehr üblichen Vereinbarungen
unter Berechnung von Diskontspesen angenommen.
4.2
Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Eintritt
der Fälligkeit gemäß Ziffer 4.1 ein. Ein früherer
Eintritt des Verzugs kann durch Mahnung von begründet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der
Besteller verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in
Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Kann
die einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt,
diesen geltend zu machen.
4.3.
Befindet sich der Besteller gegenüber
im Verzug der Zahlung, so ist während der Zeit des Verzuges nicht verpflichtet, weitere
Lieferungen an den Besteller auszuführen.
4.4.
Der Besteller kann gegenüber den Zahlungsansprüchen
von nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
4.5.
Im Falle der von dem Besteller zu vertretenden Verschlechterung
seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, der Zahlungseinstellung
durch ihn, seiner Überschuldung, der Beantragung eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen
oder der Nicht einlösung von Schecks bzw. Wechseln des
Bestellers, werden sämtliche noch offenen oder gestundeten
Forderungen von sofort zur Zahlung fällig. In diesen Fällen ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen oder, wenn der Besteller nach Aufforderung die Vertragserfüllung
bzw. Sicherheitsleistung endgültig verweigert, vom Vertrag
zurückzustellen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
4.6
Wird die bestellte und von uns bereitgestellte Ware von dem
Besteller nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, eine Nachfrist
von 2 Wochen zur Abnahme der Ware zu setzen. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, gegenüber dem
Besteller einen Schadensersatz in Höhe von 20% des Warenwertes
geltend zu machen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bzw. der bestehenden vertraglichen
Ansprüche bleibt für unberührt.
5. Lieferungen
5.1
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn
sie mit ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Eine
ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten,
wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand
gebracht wurde oder, falls sich der Versand aus von nicht zu vertretenden Gründen verzögert, wenn die
Mitteilung der Versandbereitschaft durch
innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.
5.2
Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen,
wenn ihre Nichteinhaltung auf nach Vertragsschluss eingetretene
höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik,
Aussperrung, Beschlagnahme, Embargo, Rohstoffmangel oder den
Eintritt sonstiger unvorhergesehener, nicht mit zumutbaren
Mitteln zu beseitigender Hindernisse zurückzuführen
ist. Gleiches gilt, wenn solche Umstände bei Zulieferern
von eintreten. Wird die vereinbarte Lieferung bei unverschuldetem
Ausbleiben der Selbstbelieferung, infolge höherer Gewalt
ganz oder teilweise unmöglich oder über eine absehbare
Dauer von mehr als sechs Monaten nicht ausführbar, so
hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3
Wird der Versand oder die Zustellung durch den Besteller verzögert,
ist
berechtigt, dem Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten
in Rechnung zu stellen.
5.4
ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen.
6.
Versand- und Sonderkosten/ Gefahrübergang / Verpackungsverordnung
6.1
Die bestellte Ware wird von in einer versand- und produktgerechten Verpackung geliefert.
Werden darüber hinausgehende Verpackungs- oder Transportmittel
gewünscht, trägt der Besteller die hierdurch entstehenden
Mehrkosten.
6.2
Für alle Lieferungen, auch für Rücksendungen
- mit Ausnahme von Rücksendungen wegen Mangelhaftigkeit
der Ware - trägt der Besteller die Gefahr, auch wenn
frachtfreie, fob/fca oder cif-Lieferung vereinbart ist. Die
Gefahr geht spätestens mit der Versendung der Ware i.S.d.
§ 447 BGB auf den Besteller über.
6.3 Verpackungsverordnung:
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung
dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht
das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung
(wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System
Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren
Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich
bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung (
Inhaber Gerhard Fischer, Auensteiner Str. 32, 74360 Ilsfeld,
Tel.: 0 70 62 / 67 47 11 Fax: 0 70 62 / 67 60 67). Wir nennen
Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen
in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit,
die Verpackung an uns zu schicken ( GmbH,
Gerhard Fischer, Auensteiner Str. 32, 74360 Ilsfeld). Die
Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
7.
Software-Nutzungsrecht
Die
Lieferung von Software beinhaltet nur das Nutzungsrecht an
dieser. Die Lieferung von Software erfolgt zur ausschließlichen
Nutzung durch den Besteller. Sie darf jeweils nur auf einem
Computersystem genutzt werden. Änderungen der Software
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von zulässig.
Eine Haftung von für Schäden, die aus der Benutzung
eines Programms entstanden sind, wird - soweit seitens kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bestanden hat
- ausgeschlossen.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1
Die von gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller gegenüber
dem Besteller aus dem Vertragsverhältnis bestehenden
Forderungen im Eigentum von (Vorbehaltsware). Besteht ein ausdrückliches oder stillschweigendes
Kontokorrentverhältnis, so bleibt die Ware bis zum Ausgleich
der Saldoforderung an
in deren Eigentum. Der Saldo gilt durch den Besteller als
anerkannt, wenn der Besteller der Saldomitteilung nicht innerhalb
einer Frist von 3 Tagen nach Zugang widersprochen hat.
8.2
Der Besteller hat die Vorbehaltsware ordnungsgemäß
zu lagern und auf seine Kosten ausreichend zu versichern.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs
entweder gegen Barzahlung oder Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts
berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung
sowie jede andere Verfügung über die Vorbehaltsware,
die den Sicherungszweck vereitelt oder erschwert, ist dem
Besteller untersagt. Wird die Vorbehaltsware von Dritten bei
dem Besteller gepfändet, hat dieser den pfändenden
Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sofort unter Beifügung des Pfändungsprotokolls sowie
einer Erklärung, die die Identität der gepfändeten
Ware mit der gelieferten Ware bestätigt, schriftlich
zu benachrichtigen. Die durch die Abwehr des Zugriffs des
Dritten auf die Vorbehaltsware entstehenden Kosten trägt
der Besteller.
8.3
Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller
stets für vor, ohne dass für
hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei der Verarbeitung,
Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht gehörenden Waren, erwirbt den dabei entstehenden
Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten
Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache,
so räumt er im Verhältnis zum Rechnungswertes der Vorbehaltsware Miteigentum
an der neuen Sache ein. Der Besteller wird die neue Sache
für
unentgeltlich verwahren.
8.4
Bei Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware
tritt der Besteller schon jetzt die ihm gegenüber seinen
Kunden aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung zustehenden
Ansprüche und Forderungen - einschließlich erhaltener
Wechsel und Schecks - in Höhe des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware sicherheitshalber so lange an ab, bis alle Forderungen aus dem mit dem Besteller bestehenden
Vertragsverhältnis ausgeglichen sind. Bei der Veräußerung
von verarbeiteten Waren, an denen Miteigentumsanteil erworben hat, beschränkt sich die
Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil
entspricht.
8.5
Der Besteller ist berechtigt, als Treuhänder auf Rechnung
von
die an abgetretene Forderung aus der Weiterveräußerung
einzuziehen und Nebenrechte zu verwerten. Die Einziehungsermächtigung
und die Befugnis zur Verwertung von Nebenrechten können
bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des
Bestellers widerrufen werden. Wird über das Vermögen
des Bestellers ein außergerichtliches oder gerichtliches
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder wird
die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so erlöschen
die vorstehend eingeräumten Rechte, ohne dass es einer
Widerrufserklärung bedarf.
8.6
Im Falle des Zahlungsverzuges oder eines anderen der in Ziffer
4.5 genannten Gründe der Zahlungseinstellung oder der
Vermögensverschlechterung des Bestellers, hat der Besteller
von
auf Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen,
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und/oder eine Liste
der an abgetretenen Forderungen mit Namen und Adressen der Schuldner
sowie der jeweiligen Höhe der Forderung zu übergeben.
Der Besteller in diesem Fall auf Verlangen von
vseinen Schuldnern die Abtretung der Forderung an
anzuzeigen. ist es gestattet, die Anzeige der Abtretung gegenüber
dem Drittschuldner selbst zu bewirken. ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Verwertung
und Tilgung der Restschuld auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
Der Besteller ist verpflichtet,
den Besitz an den Waren zu verschaffen und
oder von beauftragten Dritten den Zutritt zu den Geschäfts- und
Lagerräumen während den üblichen Geschäftszeiten
zur Verbringung der Vorbehaltsware zu gestatten.
8.7
Auf Verlangen des Bestellers ist
verpflichtet, zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren Wert
die Ansprüche von aus dem Vertragsverhältnis um mehr als 20% übersteigt.
Die Auswahl, auf welche Sicherungsmittel sich die Freigabe
bezieht, bleibt der
vorbehalten.
9.
Reklamationen/ Gewährleistungen
9.1
Die von gelieferte Ware hat dem jeweiligen Stand der Technik und den
getroffenen Qualitätsvereinbarungen zu entsprechen.
9.2
Reklamationen wegen unvollständiger oder unrichtiger
Lieferungen bzw. Anzeigen von offensichtlichen oder bei ordnungsgemäßer
Untersuchung erkennbaren Mängeln sind unverzüglich,
spätestens jedoch 48 Stunden nach Lieferung, gegenüber schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen. Die Frist ist
bei rechtzeitiger Absendung der Anzeige gewahrt. Versteckte
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätestens mit dem Ablauf der nachfolgend vereinbarten
Verjährungsfrist anzuzeigen.
9.3
Die Gewährleistungsfrist für Maschinen, Apparate,
Ersatzteile und Zubehör beträgt ein Jahr ab dem
Zeitpunkt der Lieferung. Hiervon ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien
sowie gebrauchte Teile! Bei unsachgemäßer Einbringung
oder dem Einbau der gelieferten Maschinen, Apparate Ersatzteile
oder dem Zubehör durch den Besteller in Fahrzeuge oder
der unsachgemäßer Reparatur durch den Besteller
besteht kein Gewährleistungsanspruch. Kein Gewährleistungsanspruch
besteht auch bei Beschädigung von Maschinenteilen/Apparate
Ersatzteile, wenn diese auf leistungsgesteigerten Fahrzeugen
verwendet werden.
Bei Bearbeitung von zugesandten Motorsteuergeräten übernimmt keinerlei Haftung bei Einbau durch Auftraggeber (Kunde) auf
Funktionstüchtigkeit (Fehler durch Aus/Einbau in der
Motorelektronik-Motorsteuergerät/MEG).
Führt ausschließlich eine Leistungsoptimierung ( Tuning) am
Fahrzeug des Bestellers durch, wird die Gewährleistung
sowie die Haftung auf Schäden an den von eingebauten Teilen begrenzt. Eine Gewährleistung oder
Haftung für Schäden oder Verschleiß am Motor
oder Getriebe des Fahrzeuges, die auf den Leistungszuwachs
bzw. die Leistungsoptimierung zurückzuführen sind,
wird ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt es vorbehalten,
bezüglich solcher Schäden eine zusätzliche
kostenpflichtige Garantie mit abzuschließen.
9.4
Wird während der Gewährleistungsfrist ein von
zu vertretender Mangel durch den Besteller angezeigt, so wird
nach Wahl von Umtausch oder Nachbesserung gewährt. Ist die Nachbesserung
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden,
so kann diese verweigern. Der Besteller hat in diesem Falle das Recht
zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle der Mängelbeseitigung ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung notwendigen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch
erhöhen, dass die mangelhafte Sache an einen anderen
Ort als den Lieferort verbracht hat.
9.5
Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen,
insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten.
Wegen eines Mangels der Ware kann der Besteller Zahlungen
nur dann zurückhalten, wenn eine ordnungsgemäße
Mängelrüge erhoben wurde. In einem solchen Fall
muss die zurückgehaltene Zahlung in einem angemessenen
Verhältnis zum Umfang des aufgetretenen Mangels stehen
und darf das Dreifache der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten
nicht überschreiten.
9.6
Zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen
hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Verweigert
der Besteller dies, so wird von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung und Mängelhaftung
befreit.
9.7
Falls eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen lässt,
ohne den Mangel zu beheben, bei Verweigerung der Nachbesserung
oder wenn die Nachbesserung oder Umtauschlieferung unmöglich
ist, kann der Besteller das Recht auf Minderung oder Rücktritt
geltend machen. Eine Unmöglichkeit der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung im Sinne dieser Regelung liegt erst dann
vor, wenn nach zweimaliger Nachbesserung oder zweimaligem
Versuch der Ersatzlieferung der Mangel nicht beseitigt werden
konnte oder ein mangelfreier Austausch nicht gelungen ist.
9.8
Freiwillig gegebene Garantien, die ausschließlich von gegeben werden, und nicht der gesetzlichen Gewährleistung
unterliegen, sind Personengebunden und nicht auf andere Personen
übertragbar. Dies gilt für alle Sonderartikel, Gebrauchtwaren
und vom Originalprodukt abweichendem Standard. Beim Veräußern
der Ware(n), Artikel, verfallen zugesicherte Ansprüche
mit sofortiger Wirkung.
9.9
Alle Tuningmaßnahmen, und Umbauten werden auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden durchgeführt, alle daraus resultierenden
Gewährleistungsansprüche, werden wie unter 9.8 gehandhabt.
10. Haftung
haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung von oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von beruht. Für sonstige Schäden haftet nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung
ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt
sich um die Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten. Wurden
vertragliche Kardinalpflichten durch uns fahrlässig verletzt,
so ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
11.
Urheberrechte/ Warenzeichen
11.1
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an
den von gelieferten Waren und Warenzeichen verbleibt, vorbehaltlich
einer ausdrücklichen anderweitigen Regelung, bei .
Die Vervielfältigung der gelieferten Ware ist ohne vorherige
Zustimmung durch nicht zulässig.
11.2
Warenzeichen dürfen nur bei besonderer schriftlicher
Zustimmung des Warenzeicheninhabers im Zusammenhang mit den
von dem Besteller verarbeiteten oder hergestellten Erzeugnissen
benutzt werden.
11.3
Falls durch die Ausführung der Bestellung nach den Vorgaben
und Wünschen des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt
werden, so haftet der Besteller für alle sich hieraus
ergebenden Forderungen des Verletzten.
12. Widerrufsbelehrung
12.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
GmbH Gerhard Fischer
Auensteiner Straße 32,
74360 Ilsfeld
Fax +49 (0) 70 62 / 67 60 67
anfrage@der-smarte-service.de
12.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
13.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
für die von
zu erbringenden Lieferungen ist Heilbronn.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen
Einkaufs- und Verkaufsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Regelungen, noch die Wirksamkeit
des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages berührt.